DIESE RIESTER-RENTE IST DIE RICHTIGE FÜR SIE

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Mit der Rentenreform 2001 hat der Gesetzgeber die Höhe der künftigen Rentenzahlungen erheblich abgesenkt. Um das abzufedern, hat der deutsche Staat gleichzeitig die sogenannte Riester-Rente eingeführt. Sie soll Arbeitnehmern dabei helfen, privat fürs Alter vorzusorgen – mit staatlicher Unterstützung. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind bis heute etwa 16 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen worden.

Doch viele Verbraucher stellen sich die Frage: Welche Art des Riesterns ist für mich die beste? Lohnt sich ein Wohn-Riester oder soll ich nicht doch lieber auf eine klassische Riester-Rentenversicherung setzen? Zudem gibt es enorme Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Wir erklären Ihnen in diesem Ratgeber, welche Möglichkeiten es beim Riestern gibt und welcher Vertrag am besten zu Ihnen passt.

Wenn Sie unschlüssig sind, ob Sie überhaupt riestern wollen oder möglicherweise andere Formen der Altersvorsorge wie eine betriebliche Altersvorsorge oder eine flexible Altersvorsorge besser geeignet sind, lesen Sie zunächst unseren Ratgeber „Die richtige Altersvorsorge“.

Wer darf riestern?
Vereinfacht gesagt kann jeder Arbeitnehmer, der in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt, auch Riestern. Genauso alle Beamten. Darüber hinaus gibt es noch Regelungen für bestimmte Berufsgruppen wie Auszubildende oder Selbständige. Auch wenn Sie selbst nicht erwerbstätig sind, können Sie eventuell über Ihren Ehepartner „mitriestern“. Mehr Informationen zum Personenkreis, der die staatlichen Leistungen bekommen kann, lesen Sie in unserem Detailartikel.

So viel gibt der Staat dazu
Riester-Verträge lohnen sich vor allem, weil der Staat Ihre Vorsorgepläne bezuschusst. Die Förderung besteht aus Zulagen und Steuervorteilen. Wenn Sie genug einzahlen, beträgt die jährliche Grundzulage pro Person 154 Euro, die Kinderzulage 185 Euro für bis Ende 2007 geborene Kinder und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder.

Die Höhe Ihres Steuervorteils hängt von Ihrem Einkommensteuersatz ab: Sie können vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens von der Steuer absetzen und in einen Riester-Vertrag einzahlen. Dabei gilt eine Höchstgrenze von 2.100 Euro pro Jahr. Der Steuervorteil wird allerdings um die Höhe der Zulagen vermindert. Bei mehreren Kindern ist die Zulage oft höher als der Steuervorteil. So profitieren kinderreiche Familien von den Zulagen und Alleinstehende vor allem vom Steuervorteil.