Die gesetzliche Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger versichert. Dabei haben sie die Wahl zwischen mehr als 100 Krankenkassen, die sich preislich teils deutlich unterscheiden. Obwohl die Leistungen der Kassen weitestgehend gleich sind, setzt jede Krankenkasse andere Schwerpunkte. Manche bezuschussen beispielsweise verstärkt alternative Heilmethoden, andere werben mit umfangreichen Bonusprogrammen.
Voraussetzungen für die gesetzliche Krankenversicherung
Um Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden, gibt es keine Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Solche wären auch kontraproduktiv, denn in Deutschland gilt die Versicherungspflicht. Das bedeutet, jeder Bürger muss eine Krankenversicherung haben – ähnlich wie jeder Autobesitzer auch eine Kfz-Versicherung für sein Fahrzeug nachzuweisen hat. Gesetzlich krankenversichern müssen sich dabei bestimmte Personengruppen. Zu diesen pflichtversicherten Menschen zählen unter anderem:
- Arbeitnehmer, deren jährliches Einkommen unter 57.600 Euro brutto liegt (Stand 2017)
- Rentner
- Studenten und Auszubildende
- Empfänger von Arbeitslosengeld
Selbstständig und freiberuflich Erwerbstätige können sich freiwillig versichern, ebenso Beamte. Sie haben demnach die Wahl zwischen GKV und PKV, müssen sich allerdings für eine Form der Krankenversicherung entscheiden.