Diensthaftpflicht

Für Berufstätige im öffentlichen Dienst und andere Arbeitnehmer empfehlen viele Versicherungsexperten den Abschluss einer Diensthaftpflicht als Ergänzung zur privaten Haftpflichtversicherung. Vor allem bei erheblichen Vermögensschäden ist dies lohnend. Häufig bietet sich der Einschluss der Diensthaftpflicht beim Leistungsspektrum einer normalen Privathaftpflichtversicherung an.

Die Diensthaftpflicht ist eine wichtige Absicherung, wenn Arbeitgeber oder Dienstherren Regress-Ansprüche gegen Mitarbeiter geltend machen wollen – etwa, weil es zu Schäden durch grobe Fahrlässigkeit auf Seiten Beamter kam, für die zunächst der Dienstherr haften musste. Mitunter reicht schon eine mittlere Fahrlässigkeit aus, damit Ansprüche auf Regress entstehen.

Risiken einer Haftung nach Personen-, Vermögens- oder Sachschäden, die Dritten im Rahmen der Berufsausübung entstehen, können durch die Diensthaftpflicht abgesichert werden. Nicht berechtigte Ansprüche werden von der Diensthaftpflichtversicherung für die Versicherten abgewehrt.

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